Krankenzusatzversicherung Häufige Fragen
Zahnersatz - Zahnbehandlung - Kieferorthopädie
Wird bei einer Zahnstein-Entfernung etwas geleistet?
Die Zahnstein-Entfernung fällt unter Zahnbehandlung. Diese ist durch den Tarif Z-50 versichert.
Die Signal Iduna übernimmt hier 50% der verbleibenden Kosten gezahlt.
Gibt es beim Zahnersatz Leistungsbegrenzungen und wie hoch wird maximal erstattet?
In den ersten vier Versicherungsjahren erhalten Sie Ihre Leistungen maximal aus folgendem Rechnungsbetrag:
Im ersten Versicherungsjahr bis 1.000 EUR
Im zweiten Versicherungsjahr bis 1.500 EUR
Im dritten Versicherungsjahr bis 2.000 EUR
Im vierten Versicherungsjahr bis 2.500 EUR
Ab dem fünften Versicherungsjahr und immer bei Unfällen entfallen diese Begrenzungen. Sie erhalten Leistungen für
max. 6 Implantate pro Kiefer und 1.000 EUR Rechnungsbetrag je Implantat.
Zusätzlich erhalten Sie 50 % der nicht durch anderweitgen Versicherungsschutz gedeckten Kosten aus dem Tarif Z50-3.
Die Gesamtleistungen aus dem Tarif Z50-3 sind auf 1280 EUR je Kalenderjahr begrenzt.
Wird an der Zahnspange meines Kindes etwas gezahlt?
Die Zahnspange fällt unter Kieferorthopädie und diese ist über den Tarif Z50-3 versichert.
Die Signal Iduna leistet 50% der nicht durch anderweitigen Versicherungsschutz gedeckten Kosten.
Wird nur für eine Brille gezahlt?
Nein, es wird für Brillengestelle, Brillengläser und Kontaktlinsen geleistet.
Wie hoch wird erstattet?
Es werden 100% der verbleibenden Kosten, insgesamt bis zu 165 EUR geleistet
Wie hoch wird erstattet?
Es werden 100% der verbleibenden Kosten, insgesamt bis zu 165 EUR geleistet
Wann wird geleistet?
immer bei Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung
immer bei Änderung der Sehschärfe um mind. 0,5 Dioptrien
ansonsten alle drei Kalenderjahre
Was sind Hilfsmittel?
Das sind technische Hilfsmittel, die körperliche Behinderungen unmittelbar mildern oder ausgleichen sollen. Hierunter
fallen z.B. Prothesen, Sehhilfen, Krankenfahrstühle, Hörgeräte, Sprechgeräte, Perrücke nach einer Chemotherapie.
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt doch für Hilfsmittel!
Ja, jedoch tragen Sie 10% der Kosten für sämtliche Hilfsmittel (mind. 5 EUR
und max. 10 EUR).
Was leistet die Signal Iduna?
80% Ihrer gesetzlichen Zuzahlungen für sämtliche Hilfsmittel. Bei den im Tarif genannten Hilfsmitteln werden die Restkosten
incl. der Zuzahlungen übernommen. Die jährlichen Leistungen sind je nach Tarif auf 550 EUR bis max. 1.100 EUR begrenzt.
Wird für eine Behandlung beim Osteopathen geleistet?
Ja, die Signal Iduna zahlt 80% bis zu 550 EUR im Kalenderjahr (inkl.
Der verordneten nicht verschreibungspflichtigen, naturheilkundlichen Medikamente)
Wird für Medikamente, die mir von Heilpraktiker verordnet werden, geleistet?
Ja, es wird für verordnete nicht verschreibungspflichtige naturheilkundliche Medikamente geleistet.
Wie steht es mit Akupunktur aus? Fällt das in die Leistung?
Ja, Akupunktur fällt unter Naturheilkunde durch Ärzte. Hier werden 80% bis zu 550 EUR im Kalenderjahr geleistet.
Was ist die Neugeborenen-Vorsorge? Was wird hier geleistet?
Das sind erweiterte Vorsorgeuntersuchungen, die nicht in der "Kinder-Richtlinie" für Neugeborene genannt sind
und spätestens bis zum 14. Lebenstag durchgeführt werden. Signal Iduna zahlt 80% bis max. 200 EUR.
Welche Untersuchungen gibt es? Wie wird die Untersuchung durchgeführt?
Hör-Screening
Neugeborenen-Screening
Es wird eine Fruchtwasseruntersuchung vorgenommen, bei der es möglich ist eventuelle Entwicklungsschwächen oder -Schäden festzustellen.
Wie sieht die Leistung bei Medikamenten aus?
In der gesetzlichen Krankenversicherung tragen Sie 10% der Kosten (mindestens 5 EUR und maximal 10 EUR)
als Zuzahlung für verordnete Medikamente bzw. für Haushaltshilfe.
Signal Iduna beteiligt sich mit 80% bis zu 550 EUR im Kalenderjahr bei diesen gesetzlichen Zuzahlungen.
Wird für alle Medikamente Leistung erbracht?
Die Signal Iduna leistet nur bei Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Keine Leistung bei Medikamenten, die auf eigene Verantwortung erworben wurden.
Was sind tarifliche Vorsorgeuntersuchungen? Wieviel wird gezahlt?
Sie erhalten alle zwei Kalenderjahre 80% der Kosten für folgende Vorsorgeuntersuchungen:
Ab dem 20. Lebensjahr für tariflich festgelegte Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung
Ab dem 25. Lebensjahr für videosystemgestützte Untersuchungen im Rahmen der Hautkrebsvorsorge
Ab dem 30. Lebensjahr für Life-Style-Check (Beratung, EKG, Blutdruckmessung, Labor)
Ab dem 50. Lebensjahr für tariflich festgelegte Schlaganfallvorsorge
Für diese Untersuchungen werden max. 550 EUR im Kalenderjahr erstattet
Wird für alle Impfungen geleistet?
Nein, es wird für alle Schutzimpfungen im Rahmen von Reisen geleistet.
Wieviel wird geleistet?
80% der Kosten bis max. 200 EUR
Welche Schutzimpfungen sind vorgesehen?
Hepatitis A
FSME
Typhus
Kann ich im Krankenhaus ein Zweibett- oder Einbettzimmer verlangen?
Ja, Sie können ein Zweibettzimmer verlangen.
Das Einbettzimmer kostet 30 EUR zusätzlich. Wir empfehlen den Abschluss eines Krankenhaustagegeldes um diese Mehrkosten zu decken.
Kann ich auch in ein anderes Krankenhaus als vom Arzt verordnet?
Ja, auch diese Mehrkosten sind versichert und werden erstattet
Was zahle ich bei einem Krankenhausaufenthalt aus eigener Tasche? Was zahlt der Tarif?
Es fallen dann täglich 10 EUR für maximal 28 Tage im Jahr an, die Sie als Patient selber tragen müssen.
Der Tarif erstattet diese gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 EUR pro Tag
Wie lange dauern die Wartezeiten an?
Es gibt die allgemeine und die besondere Wartezeit.
Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate und rechnet vom Versicherungsbeginn an. Sie gilt grundsätzlich für sämtliche Leistungen.
Sie entfällt:
bei Unfällen
für Ehegatten einer mindestens seit drei Monaten versicherten Person, sofern eine gleichartige Versicherung innerhalb von zwei Monaten nach der Eheschließung beantragt wird
Die besondere Wartezeit beträgt 8 Monate. Sie gilt für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie
Einstig in eine attraktive und preiswerte Zahnzusatzversicherung z.B. Zahnersatz, Sehhilfe...
Höhere Zahnersatzleistung, zusätzlich die Übernahme wichtiger Zuzahlungen und Heilpraktikerbehandlung...
Noch mehr Leistungen, unter anderem für Naturheilverfahren durch Ärzte, Vorsorgeuntersuchungen, Arznei- und Krankenhauszuzahlungen, Rooming-In...
Ausbildungs-Beitrag: Für Auszubildende, Studenten, Schüler an weiterbildenden Schulen sowie für GKV-familienversicherte Kinder.
Bis zum erreichen des 30 .sten Lebensjahres im Jahr 2005.
Zahnbehandlung und Kieferorthopädie
Nach Vorleistung der GKV werden 50 % bis zum vereinbarten Höchstsatz bezahlt.
Auch für Inlays und Implantate.
Bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte(GOZ)